Die Erbschaft einer Immobilie ist in der Regel neben den organisatorischen Herausforderungen auch mit einer schwierigen emotionalen Zeit verbunden. Wer in Trauer ist, möchte sich nur selten mit Belangen rund um das Haus oder die Wohnung befassen. Wir unterstützen Sie als Makler beim Verkauf Ihrer Erbimmobilie.
Haus geerbt – was nun?
Die Reaktionen nach der Benachrichtigung zur Erbschaft einer Immobilie sind oft ähnlich: „Was mache ich jetzt mit dem Haus?“ „Soll ich das Erbe überhaupt annehmen?“ „Welche Verpflichtungen kommen auf mich zu?“ Dass hier viele Fragen aufkommen, ist naheliegend – schließlich kommt die Erbschaft eines Hauses oder einer Wohnung nicht alle Tage vor. Wichtig sind an dieser Stelle 3 große Themen, die es zu beachten gilt:
- Die bestehende Nachlassregelung
- Das Erbe antreten oder ausschlagen?
- Die zukünftige Immobiliennutzung
Die Nachlassregelung bei einem geerbten Haus
Im ersten Schritt gilt es bei einer Erbschaft herauszufinden, wie der Nachlass organisiert wurde. Gibt es ein Testament, sind noch andere Parteien an der Erbschaft beteiligt oder ist keine individuelle Regelung getroffen worden? Diese Möglichkeiten gibt es:
Die gesetzliche Erbfolge
Hat der Erblasser vor seinem Tod keine Regelung für seinen Nachlass erstellt, etwa in Form eines Testaments, greift die gesetzliche Erbfolge. Hier ist klar festgelegt, welcher Verwandte welchen Anteil am Erbe erhält – Ehepartner, Kinder, Enkel und Urenkel im ersten Grad werden zu unterschiedlichen Anteilen berücksichtigt.
Das Testament
In einem Testament, auch „der letzte Wille“ genannt, legt der Erblasser fest, was mit seinem Eigentum nach seinem Tod geschehen soll. Als Erbe können Sie über das Nachlassgericht die Eröffnung des Testaments beantragen. So erfahren Sie von zuverlässiger Stelle, inwiefern Sie bei der Erbschaft berücksichtigt werden.
Die Erbengemeinschaft
In vielen Fällen entsteht bei einer Erbschaft eine Erbengemeinschaft. Dieser Fall tritt ein, sobald mehr als eine Person im Testament berücksichtigt werden soll. Das Erbe wird so unter allen Berechtigten aufgeteilt. Im Falle einer Immobilienerbschaft besteht hier großes Konfliktpotenzial – alle Erben müssen sich auf eine Handlung einigen.
Hilfestellung für die Entscheidungsfindung
Es gibt einige Faktoren, die Sie als Erbe eines Hauses oder einer Wohnung beachten müssen, um eine fundierte Entscheidung für oder gegen einen Verkauf treffen zu können. Wir geben eine Hilfestellung:
Die Erbschaftssteuer
Die Erbschaftssteuer ist einer der bekanntesten Fallstricke, über den Erben im Falle einer Immobilienerbschaft stolpern können. Sicherlich haben Sie als Erbe andere Dinge im Kopf als die Meldung beim Finanzamt – Sie sollten sich allerdings zum Thema Erbschaftssteuer beraten lassen. Schließlich kann diese Steuer unbewusst schnell zu finanziellen Engpässen führen, sofern das Kapital einer Immobilie nicht flüssig ist.
Die Verpflichtungen rund um das Haus
Mit jeder Immobilie gehen Verpflichtungen einher. Je nach Alter des Hauses fallen Instandhaltungsarbeiten sowie Renovierungen oder Sanierungen an. Berücksichtigen Sie bei einer Erbschaft demnach unbedingt den Zustand der Immobilie, um zusätzlichen Stress gar nicht erst aufkommen zu lassen. Scheuen Sie nicht vor professioneller Unterstützung zurück, wenn Sie sich selbst den Verpflichtungen nicht gewachsen fühlen.
Die persönliche Situation
Auch Ihre eigene Lebenssituation spielt eine Rolle bei der Entscheidung, ob eine Erbimmobilie verkauft oder gehalten werden soll. Fühlen sie sich emotional an die Immobilie gebunden, etwa, weil es sich dabei um ihr Elternhaus handelt, fällt es vielen Menschen schwer, sich von diesem Haus zu trennen. Auf der anderen Seite kann der Erlös aus der Immobilie auch dafür sorgen, dass Sie Ihre Traumimmobilie finanzieren können.
Die Nutzung der geerbten Immobilie
Es gibt mehrere Möglichkeiten, mit einer geerbten Immobilie umzugehen:
Die Eigennutzung
Sind Sie selbst aktuell auf der Suche nach einer Immobilie, können Sie die Eigennutzung in Betracht ziehen. Versuchen Sie jedoch, die Immobilie so zu bewerten, wie Sie es bei einer klassischen Anzeige tun würden. Bewerten Sie die Lage, die Größe und die Ausstattung und entscheiden Sie möglichst rational, ob das Haus zu Ihren Bedürfnissen passt.
Die Vermietung
Möchten Sie das Haus halten, allerdings nicht selbst darin leben, können Sie es vermieten. Dieser Weg bietet den Vorteil, dass Sie ein zusätzliches monatliches Einkommen erhalten – besonders für die Altersvorsorge sind vermietete Immobilien beliebt. Informieren Sie sich jedoch im Vorfeld, welche Verpflichtungen als Vermieter auf Sie zukommen werden.
Der Verkauf
Möchten Sie die Immobilie nicht selbst nutzen oder sie vermieten, etwa weil die emotionale Bindung zu hoch ist und Sie sich nicht wohl dabei fühlen, das Haus zu behalten, ist ein Verkauf der beste Weg. Hier liegt der Vorteil im hohen flüssigen Kapital, das Sie wiederum anlegen oder für eine Immobilie nutzen können, die besser zu Ihnen passt.
Kostenfreie Erstberatung zum Immobilienverkauf
Haben Sie eine Immobilie geerbt und möchten sie verkaufen? Lassen Sie sich von unseren Immobilienprofis beraten und finden Sie heraus, welcher Weg am besten zu Ihrer Situation passt. Unser Ziel ist es, Ihnen diese schwierige Zeit zu erleichtern.
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Das geerbte Haus verkaufen – wichtige Grundlagen
Professionelle Vermarktung mit einem Immobilienmakler
In einer schwierigen emotionalen Lage kann professionelle Unterstützung besonders hilfreich sein. Beauftragen Sie nach der Erbschaft einen Makler mit dem Verkauf des Hauses oder der Wohnung, wird Ihre emotionale Last erleichtert. Um die Präsentation und die Verkaufsstrategie müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Professionelle Wertermittlung an der Erbimmobilie
Bei einer Erbschaft ist die professionelle Ermittlung des Immobilienwertes ein wichtiger Faktor – besonders, wenn Sie sich in einer Erbengemeinschaft befinden. Beauftragen Sie in jedem Fall einen zertifizierten Immobiliengutachter – lassen Sie sich beraten, welche Art von Gutachten sich in Ihrer Lage am besten eignet.
Häufige Fragen & Antworten
Unabhängig davon, ob Sie sich gerade mental dazu in der Lage fühlen, gibt es unmittelbar nach der Erbschaft einige Fristen, die Sie einhalten müssen. Innerhalb der ersten 6 Wochen, nach denen Sie vom Todesfall erfahren haben, müssen Sie das Erbe annehmen oder ausschlagen. Reagieren Sie innerhalb dieser Frist nicht, gilt das Erbe automatisch als angenommen. Handelt es sich um ein Immobilienerbe, müssen Sie das Finanzamt innerhalb von 3 Monaten von der Erbschaft in Kenntnis setzen und sollten innerhalb von 2 Jahren eine Änderung im Grundbuch veranlassen – andernfalls kommen Gebühren auf Sie zu.
Die Entscheidung zur Frage „Erbe annehmen oder ausschlagen“ möchten viele Erben im ersten Moment aus dem Bauch heraus treffen. Hierbei handelt es sich aber um eine Frage, die auf Basis von Fakten beantwortet werden sollte – auch, wenn Sie sich emotional stark in die Situation verstrickt fühlen. Suchen Sie sich gegebenenfalls professionelle Hilfe beim Errechnen der finanziellen Lage. Ist eine Immobilie beispielsweise noch nicht abbezahlt, übernehmen Sie auch die Restschuld.
Auch hier gibt es zahlreiche Faktoren, die in Ihre Entscheidung einfließen sollten. Machen Sie sich Gedanken darüber, welche Vorstellungen Sie von diesem Immobilienerbe haben. Ist der finanzielle Gewinn durch einen Verkauf passender zu Ihrer Lebenssituation oder bietet sich das Haus möglicherweise zur eigenen Nutzung an? Wie stehen Sie emotional zum Haus und können Sie sich überhaupt vorstellen, darin zu wohnen? Oft kommt diese Lösung gerade beim Elternhaus erst gar nicht in Frage, da die emotionale Bindung zu stark ist. Sofern Sie nicht alleiniger Erbe sind, versuchen Sie zudem, eine einvernehmliche Lösung mit der Erbengemeinschaft zu finden – ein gerichtlicher Streit kostet am Ende alle Parteien mehr Zeit und Geld.
Eine Erbengemeinschaft entsteht, sobald mehr als ein Erbe im Testament oder der gesetzlichen Erbfolge berücksichtigt wird. Die Erbschaft wird dann zu gleichen oder gesetzlich vorgegebenen Teilen unter allen Erben aufgeteilt. Handelt es sich beim Erbe um eine Immobilie, steht grundsätzlich jedem Erben ein Anteil zu. Möchte ein Erbe die Immobilie behalten, muss er die anderen Erben auszahlen. Das Konfliktpotenzial in dieser Situation ist hoch, weshalb es umso wichtiger ist, sich im Vorfeld Gedanken zu machen, welche Möglichkeiten für Sie als Teil der Erbengemeinschaft in Frage kommen.
Eine Erbschaft ist immer auch mit Kosten behaftet. Ab einem bestimmten Wert wird gegenüber dem Finanzamt eine Erbschaftssteuer fällig. Die Höhe dieser Steuer ist genauso wie die Höhe des Freibetrags, auf den keine Steuer fällig wird, abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Erben und Erblasser. Die Höhe der Erbschaftssteuer liegt abhängig davon zwischen 7 und 50 Prozent. Bei dieser Steuer handelt es sich in der Regel auch um den komplexesten Posten bei den Kosten im Falle einer Erbschaft. Weitere Kosten fallen gegebenenfalls für den Erbschein oder die Zahlungsverpflichtungen in Bezug auf die Immobilie an.
Beim Erbschein handelt es sich um einen amtlichen Nachweis über den oder die Erben. Möchten Sie sich bei Ämtern, Banken oder Behörden als Erbe ausweisen, ist dieser Erbschein nötig. Beantragbar ist ein Erbschein beim Nachlassgericht – ihn gibt es allerdings nur auf Anfrage. Gibt es bereits ein öffentliches oder privates Testament, wird in der Regel kein Erbschein benötigt.