Kauf
30.10.2024

Nebenkosten beim Hausverkauf: Wer zahlt was?

Bei einem Hausverkauf fließt nicht nur für die Zahlung des Kaufpreises Geld. Vielmehr ist der Immobilienverkauf oder -kauf sowohl für Verkäufer als auch für Käufer mit Nebenkosten verbunden. Verkäufer sollten diese Nebenkosten in ihre Kalkulation einbinden und Käufer sie unbedingt in ihrer Kaufentscheidung berücksichtigen. Um welche Nebenkosten es sich handelt, welche Seite welche Kosten trägt und welche dieser Nebenkosten obligatorisch sind, zeigt dieser Artikel.

Kosten beim Immobilienverkauf: diese Nebenkosten tragen Verkäufer

Die Vorbereitung auf den Immobilienverkauf ist für Verkäufer ein umfassender Prozess. Von der Bewertung der Immobilie über die Erstellung der Verkaufsunterlagen bis zur Wahl des Notars für den Verkaufsabschluss fallen verschiedene Aufgaben an. Einige davon sind mit Kosten verbunden, die zu den Nebenkosten für Verkäufer zählen.

  • Renovierung: Viele Verkäufer führen vor dem Hausverkauf kleinere Renovierungs- und Modernisierungsarbeiten durch, um den Immobilienwert zu steigern. Diese Nebenkosten im Zuge des Verkauf sind natürlich freiwillig und ihre Höhe hängt vom Umfang der Arbeiten ab. Sie zählen meist zu den ersten Kostenfaktoren, die im Verkaufsprozess einkalkuliert werden.
  • Wertermittlung: Um das Haus oder die Wohnung zu einem marktgerechten Preis zu verkaufen und den Verkauf zeitnah erfolgreich abschließen zu können, sollte immer eine professionelle Wertermittlung Einen Gutachter können Sie entweder selbst beauftragen oder die Wertermittlung durch einen Partner oder ein Teammitglied des Maklers durchführen lassen, mit dem Sie zusammenarbeiten.
  • Unterlagen: Für den Abschluss eines Immobilienverkaufs benötigen Sie als Verkäufer einige Unterlagen, beispielsweise einen Auszug aus dem Grundbucheintrag, einen Energieausweis oder die Grundrisse des Hauses. Die Beschaffung dieser Unterlagen ist mit Verwaltungskosten verbunden, die ebenfalls zu den Nebenkosten zählen. Bei der Beschaffung der nötigen Unterlagen kann Ihnen ebenfalls Ihr Immobilienmakler helfen.
  • Makler: Viele Eigentümer entscheiden sich für den Immobilienverkauf in Zusammenarbeit mit einem Makler. Er kann durch seine Erfahrung und Marktkenntnis für einen reibungslosen Verkaufsprozess sorgen und spart Verkäufern vor allem Zeit und Nerven. Die Kosten für einen Makler liegen bei etwa 7 Prozent des Verkaufspreises, werden allerdings zwischen Verkäufer und Käufer gleichermaßen aufgeteilt.

Abhängig von der Situation, aus der die Immobilie verkauft wird, können noch einige weitere Kosten für Verkäufer anfallen, beispielsweise die Spekulationssteuer. Diese fällt an, wenn ein Haus oder eine Wohnung in mindestens den letzten 2 Jahren vor Verkauf vermietet war und nach weniger als 10 Jahren wieder verkauft wurde. Haben Sie Ihr Haus oder Ihre Wohnung mindestens 2 Jahre vor dem Verkauf ausschließlich selbst bewohnt, ist der Verkauf steuerfrei.

Auch für den Notar und die finanzierende Bank können unter Umständen nach Verkaufsabschluss Kosten anfallen. Gehen die Leistungen des Notars über die Beurkundung des Kaufvertrags und die Eintragung der Grundschuld für den Käufer hinaus, etwa für die Löschung einer alten Grundschuld oder von Wohnrechten des Verkäufers, tragen Sie als Verkäufer diese Kosten selbst. Für die Löschung einer Grundschuld werden beispielsweise etwa 0,2 Prozent des Werts der Grundschuld fällig. Ist die Immobilie zum Zeitpunkt des Verkaufs noch nicht vollständig abbezahlt, wird in der Regel eine Vorfälligkeitsentschädigung bei der Bank fällig. Dabei handelt es sich um Schadensersatz für die ausfallenden Zinszahlungen an die Bank. Wie hoch diese Entschädigung ausfällt, ist von Bank zu Bank unterschiedlich und ist in ihrem Finanzierungsvertrag festgehalten.

Bei den Nebenkosten sparen: Ist das sinnvoll?

Vor allem, wenn es um Renovierungskosten oder ein Wertgutachten geht, fragen viele Verkäufer sich, ob sie an den Nebenkosten des Hausverkaufs sparen können. Grundsätzlich sind natürlich weder Renovierungen noch ein Gutachten verpflichtend. Dennoch ist es bei beiden Posten in der Regel nicht sinnvoll, Geld zu sparen. Renovierungsarbeiten sorgen beispielsweise für eine Wertsteigerung der Immobilie. Ist diese Wertsteigerung höher als die Kosten der Renovierung, rentiert sie sich – anhand dieses Kriteriums können Sie entscheiden, welche Renovierungsarbeiten durchgeführt werden sollen.

Auch ein professionelles Wertgutachten für die Immobilie sollte im Zuge des Verkaufs erstellt werden. Im Gegenzug zu günstigen oder kostenfreien Online-Tools zur Wertermittlung basiert ein professionelles Gutachten auf einer Vor-Ort-Begehung der Immobilie und wird anhand anerkannter Bewertungskriterien erstellt. Damit sorgt es für Sicherheit im Verkaufsprozess – sowohl für Verkäufer als auch Käufer.

Ein Überblick über die Nebenkosten beim Hausverkauf, die Käufer tragen

Auch für Käufer fallen im Zuge eines Haus- oder Wohnungskaufs Nebenkosten an. Diese beziehen sich jedoch hauptsächlich auf den Abschluss des Kaufprozesses.

  • Notarkosten: Damit ein Immobilienverkauf rechtskräftig wird, muss er von einem Notar beglaubigt Der Notar wird in der Regel vom Verkäufer oder Makler beauftragt. Er erstellt den Kaufvertragsentwurf, nimmt die Rolle eines neutralen Ansprechpartners für Fragen im Prozess ein und schließt den Kaufprozess bei einem gemeinsamen Termin mit Verkäufer und Käufer durch die Beglaubigung des unterschriebenen Vertrags ab. Die Notarkosten werden prozentual am Kaufpreis erhoben und liegen in der Regel bei etwa 1,5 Prozent des Preises.
  • Grundbucheintrag: Im Anschluss an die Beglaubigung des Kaufvertrags leitet der Notar die Erstellung des Grundbucheintrags sowie die Eintragung der Grundschuld beim Grundbuchamt ein. Die Kosten für den Grundbucheintrag von etwa 0,5 Prozent des Kaufpreises trägt dabei der Käufer. Dabei handelt es sich um die Übertragung des Hauses an den neuen Eigentümer.
  • Grunderwerbsteuer: Bei jedem Immobilienverkauf wird die Grunderwerbsteuer fällig. Diese unterscheidet sich je nach Bundesland. In NRW liegt sie beispielsweise bei 6,5 Prozent des Kaufpreises. Auch sie wird vom Käufer getragen und vom zuständigen Finanzamt eingefordert.
  • Makler: Beauftragt der Verkäufer einen Makler mit dem Immobilienverkauf, teilen sich Verkäufer und Käufer die anfallenden Kosten zu gleichen Anteilen.

Je nachdem, ob ein Gutachter im Zuge des Immobilienkaufs beauftragt wurde, trägt der Käufer auch die zugehörigen Kosten. Hier handelt es sich jedoch nicht um einen verpflichtenden Schritt des Kaufprozesses, sondern lediglich um eine zusätzliche Absicherung, die sich manche Käufer wünschen. Die Kosten für einen Gutachter variieren je nach beauftragter Leistung.

Grundsätzlich gilt für Käufer: In der Regel wird erwartet, dass Sie die anfallenden Nebenkosten aus dem Eigenkapital decken. Diese sollten Sie also unbedingt in Ihrer Finanzierungsplanung berücksichtigen.

Fazit: Nebenkosten beim Verkauf von Immobilien richtig einschätzen

Beim Verkauf einer Immobilie entstehen sowohl für Verkäufer als auch für Käufer verschiedene Nebenkosten. Verkäufer tragen beispielsweise die Kosten für Renovierungen, Wertermittlung und notwendige Unterlagen. Sofern ein Makler beauftragt wird, werden die entsprechenden Gebühren in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Käufer müssen zusätzliche Kosten für den Notar, den Grundbucheintrag und die Grunderwerbsteuer einplanen. Wichtig ist, dass beide Parteien sich frühzeitig über anfallende Nebenkosten informieren und sie in ihren Kalkulationen berücksichtigen. Eine sorgfältige Planung hilft, den Verkaufsprozess reibungslos und transparent abzuwickeln.

Auf anfallende Nebenkosten weist auch ein Immobilienmakler zu Beginn der Zusammenarbeit hin – er informiert umfassend über den Immobilienverkauf und den anstehenden Prozess, damit Sie sicher in den Verkauf starten und ihn erfolgreich abschließen können.